Gesunde Mitarbeiter sind die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg eines jeden Unternehmens. "Gesund", dieses Wort schließt nicht nur die Abwesenheit von Krankheit ein, sondern bedeutet noch mehr. In der 1946 verabschiedeten Verfassung der Weltgesundheitsorganisation wird Gesundheit definiert als ein Zustand des vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens.
Dies ist ein deutlich weitergehendes Verständnis von Gesundheit als es bei den meisten Menschen der Fall ist, die von sich sagen, sie seien gesund, wenn sie lediglich gerade nicht krank sind.
Aus diesem Verständnis des Gesundheitsbegriffs ergeben sich Konsequenzen, die über die ärztliche Behandlung akuter Beschwerden hinausgehen. Deshalb gewinnt die betriebliche Gesundheitsförderung (BFG) für Unternehmen zunehmend an Bedeutung.
Der zentrale Begriff in diesem Zusammenhang lautet "Prävention". Dabei geht es darum, Krankheiten, insbesondere chronische, bereits im Vorfeld durch gewisse Veränderungen im Lebensalltag der Menschen zu verhindern oder zumindest das Risiko einer solchen Erkrankung zu reduzieren. Diese Veränderungen lassen sich unterteilen in die Verhaltensprävention und die Verhältnisprävention.
Bei der Verhaltensprävention kommt es darauf an, Menschen dahinzubewegen, sich vermehrt gesundheitsfördernd zu verhalten und gesundheitsschädigende Verhaltensweisen zu reduzieren. Beispiele hierfür sind Aufklärungskampagnen über die Risiken des Tabakrauchens oder Informationen zu einer gesunden Ernährungsweise.
Bei der Verhältnisprävention werden Maßnahmen ergriffen, die so in die gegebenen Umweltstrukturen eingreifen, dass gesundheitsförderliches Verhalten attraktiver und gesundheitsschädigendes Verhalten weniger attraktiv gemacht wird. Beispiele hierfür sind das Rauchverbot in Gaststätten und Restaurants oder das Anbringen von Kondom-Automaten in Bars und Diskotheken.
Während die Medizin auf die Behandlung von erkrankten Menschen abzielt und dadurch die Pathogenese im Mittelpunkt steht, ist das präventive Konzept dazu die sogenannte Salutogenese.
§20SGBV bildet die sozialgesetzliche Grundlage für die Gesundheitsförderung und Prävention. Dabei sollen alle Bereiche, Gesetz als "Lebenswelten" bezeichnet, berücksichtigt werden, in denen Menschen leben, wohnen und arbeiten. Da die meisten Menschen nicht nur einen Großteil ihrer Zeit am Arbeitsplatz verbringen, sondern dort auch speziellen, physischen wie psychischen, Belastungen ausgesetzt sind, ist Gesundheitsförderung dort umso wichtiger.
Die Handlungsfelder sind vielfältig und häufig auch von der Art des Unternehmens und den spezifischen, auf die Mitarbeiter einwirkenden, Belastungsfaktoren abhängig.
Grundsätzlich gehört zum BGF die Beratung zur Gestaltung einer gesundheitsförderlichen Arbeitsumgebung, welche sowohl die Tätigkeiten an sich, als auch die Arbeitsbedingungen umfasst. Angebote zur Beratung bestehen auch explizit gegenüber Führungskräften, da diese die wichtigste Instanz in einem Unternehmen sind, die gesundheitsförderliche Maßnahmen umsetzen können. Deshalb ist es wichtig, die Führungsetage eines Unternehmens zu erreichen und ihnen die Vorzüge der Implementierung von gesundheitsförderlichen Maßnahmen darzulegen. Gesundheitsförderung umfasst dabei nicht nur, Arbeitsplätze sicher zu gestalten, denn dies ist durch das Arbeitsschutzgesetz und weitere Verordnungen ohnehin verpflichtend vorgeschrieben. Vielmehr geht es zum Beispiel um die Einführung von Präventionsangeboten, deren Inhalte je nach Betrieb beziehungsweise Art der Tätigkeit variieren können. Der "Klassiker" eines Präventionsangebots ist beispielsweise eine regelmäßige Rückenschule, um Haltungsschäden bei den Mitarbeitern vorzubeugen, die später zu langwierigen krankheitsbedingten Ausfällen führen können. Immer mehr rückt auch die psychische Gesundheit der Mitarbeiter in den Fokus der Unternehmen: Einige größere Konzerne machen der Belegschaft bereits Angebote, etwa in Form von Depressionsgruppen, um das Risiko langer Krankheitsfälle infolge dieser schweren Erkrankung zu reduzieren.
Zur Gestaltung der Arbeitsumgebung gehören auch die Schaffung einer bewegungsförderlichen Umgebung, sowie die Ernährungsgewohnheiten der Mitarbeiter betreffende Maßnahmen. Wie genau derartige Maßnahmen umgesetzt werden, ist jeweils einzelfallabhängig und kann je nach Betrieb variieren.
Dieser Bereich betrifft eher die Mitarbeiter als die Betriebs- beziehungsweise Unternehmensführung, wenngleich sich beides nicht klar voneinander trennen lässt und auch nicht voneinander getrennt werden sollte. Die Etablierung gesundheitsförderlicher Lebens- und Arbeitsstile und deren Umsetzung und Aufrechterhaltung im Lebens- und Arbeitsalltag ist eine Aufgabe, die weder allein den Führungskräften, noch allein den Arbeitnehmern zuzuschreiben ist. Der Grund ist, dass die Unternehmensführung ihrerseits die notwendigen Bedingungen schaffen sollte, die für diese Lebens- und Arbeitsstile erforderlich sind, die Beschäftigten jedoch ebenfalls Werkzeuge erhalten müssen, die ihnen dabei helfen, eben diese Lebensstile zu erlernen und zu verinnerlichen. Und überhaupt: Prävention ist keine Frage der Unternehmenshierarchie, sondern ist für alle im Unternehmen Beschäftigten, vom CEO bis zum Praktikanten, von großer Bedeutung.
Für die Beschäftigten eignen sich vor allem solche Maßnahmen, mit welchen die körperliche und mentale Gesundheit gestärkt werden kann. Dies kann Angebote zur Stärkung des Muskel-Skelett-Systems umfassen oder auch das Erlernen von Techniken zur Stressbewältigung und Stärkung der eigenen Ressourcen. Auch eine Form der Ernährungsberatung kann an die Beschäftigten herangetragen werden. Möglicherweise kommen auch Präventionsangebote zum Thema "Sucht" infrage.
Natürlich ist allen Unternehmern das Wohlergehen ihrer Belegschaft wichtig, nichtsdestotrotz regiert Geld immer noch die Welt. Und so tut sich die Frage auf, wie vor allem kleine Unternehmen die hilfreichen Präventionsangebote überhaupt finanzieren sollen.
Dazu gibt es glücklicherweise einige Möglichkeiten, denn es wäre widersinnig und würde dem Gleichheitsgrundsatz zuwiderlaufen, würden gesundheitsförderliche Präventionsangebote nur den Beschäftigten in finanziell bestens aufgestellten Betrieben und Unternehmen zugutekommen.
Kann ein Betrieb nicht alle Kosten stemmen, die zur Einrichtung gesundheitsförderlicher Maßnahmen notwendig sind, so können die gesetzlichen Krankenkassen diese bezuschussen. Dabei ist zu beachten, dass eine Bezuschussung durch eine bestimmte Krankenkasse oft nur dann erfolgt, wenn ein Teil der Mitarbeiter dort versichert ist. Die Leistungen der Krankenkassen hängen jedoch nicht von deren gutem Willen ab, sondern sie kommen damit dem in §20SGBV festgelegten Präventionsauftrag nach. Welche Maßnahmen genau gefördert werden können, ist im "Leitfaden Prävention" des GKV Spitzenverbandes definiert.
§3 Nr.34 Einkommenssteuergesetz räumt Arbeitgebern die Möglichkeit einer Einkommenssteuerbefreiung ein, wenn dafür gesundheitsförderliche und primärpräventive Leistungen durch das Unternehmen erbracht werden. Das Gesetz räumt dem Arbeitgeber einen Freibetrag bis zu 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter zusätzlich zum Lohn ein. Die getroffenen Maßnahmen müssen dabei zwingend den in §20SGBV / 20aSGBV gestellten Anforderungen entsprechen.
Obwohl der Europäische Sozialfonds (EFS) vor allem dem Zweck dient, die Qualifikationen und Beschäftigungsaussichten von Arbeitnehmern zu verbessern, können durch ihn auch Projekt und Programme zur Prävention und des Gesundheitsmanagements gefördert werden. Dies ist insoweit gut nachvollziehbar, als eine gut erhaltende Gesundheit essenziell für weitere berufliche Qualifikationen und bessere Berufsaussichten ist.
Die betriebliche Gesundheitsförderung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen wird bewusst, dass gesunde und zufriedene Mitarbeiter der Grundbaustein für anhaltenden wirtschaftlichen Erfolg sind. Durchdachte Präventionsangebote und Präventionskurse können dabei helfen, Krankenstände infolge von psychischen oder somatischen Erkrankungen zu reduzieren. Dabei ist es wichtig, dass die Unternehmensleitungen ihrerseits die Voraussetzungen schaffen, damit gesundheitsförderliche Verhaltensweisen überhaupt erst möglich werden und andererseits den Beschäftigten (und prinzipiell auch den Führungskräften) in geeigneten Präventionskursen ein gesunder Arbeits- und Lebensstil nahegebracht wird. Der Unternehmensführung kommt dabei tendenziell die Aufgabe zur Verhältnisprävention zu, während an die Beschäftigten Angebote zur Verhaltensprävention gemacht werden. Finanzielle Förderungsmöglichkeiten bieten auch kleineren Unternehmen die Möglichkeit, Präventionsangebote zu etablieren.
Quellen:
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/20.html
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/bgf/BGF_s.jsp
https://www.institut-betriebliches-gesundheitsmanagement.de/finanzielle-foerderung/
https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/praeventionsgesetz
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